Wieso ändert das die Sachlage????
Erstmal danke an Anonymus für das Forschen und Ausgraben dieses Urteils. Jetzt können die Kritiker R.R zumindest nicht mehr vorwerfen, einen völligen Rechtsbruch begangen zu haben. Wenn sein Gegner einen Rechtsbruch begangen hat, der mit Spielverlust zu werten ist (so das Urteil des SV Baden), dann hatte RR das Recht, die Partie abzubrechen.
(Eigentlich war für mich die Diskussion beendet. Dank dieses Urteil können wir aber nun die Diskussion über die Rechtsverletzung wieder in geordnete Bahnen lenken und vielleicht ohne die Beteiligten weiter zu diffamieren, einigermaßen zufriedenstellend beenden)
Wobei ich durchaus der Meinung bin, dass die Begründungen von Ostertaler und Karsten Keller, warum hier keine Regelwidrigkeit vorlag, der realen Sachlage eher gerecht werden würden. Leider lassen sie aber dem Schiedsrichter zu viel Ermessenspielraum, so dass sie zwar diesen Einzelfall "gerechter" lösen würden, aber für die Zukunft nur weitere Fragen aufwerfen würden. ......
Das sind dann auch die nie naher erläuterten "Ungenauigkeiten", die Ostertalers Urteilsbegründung trüben.
z.B. die Frage,wann und wie lange ist eine Wald- und Wiesenvariante eine Wald- und Wiesenvariante ist und wer darüber entscheiden darf/kann/soll? Muss ein Schiedsrichter/Turnierleiter jetzt eine DWZ von mindesetns 1700/1800/2000 haben, um für diesen Job qualifiziert zu sein.
Da Schiedsentscheidungen naturgemäß immer auch eine Wirkung auf spätere Entscheidungen hat, machen es sich die Entscheider lieber einfach und setzen deutliche Grenzen, als die Rechtsfragen mit "gesundem Menschenverstand" zu begründen. Denn wann und wie lange der Menschenverstand gesund ist.........
Deshalb glaube ich weiterhin, dass die Begründungen von Karsten Keller und Ostertaler durchaus Charme haben und in diesem Einzelfall auch gerechter wären wie das badische Urteil, das Schiedsgericht aber diesem Urteil folgen wird, weil es einfach klare Linien zieht (wann ein Rechtsbruch vorliegt)
mf

