Um einigen Postern die Gelegenheit zu geben, mich etwas konkreter zu kritisieren als mit 'Mist', 'schwachsinnig', 'verarschen',... und (@Rainholdinho) auch mit der Mär von 'der Turnierleiter konnte nicht anders' aufzuräumen, habe ich mir mal die Mühe gemacht, Butter bei die Fische zu geben und mir das Urteil bzw. die Begründung des Turnierleiteres näher angesehen und kommentiert:
Begründung:
Der am Zug befindliche Spieler Uwe Dellbrügge hat den Turniersaal und das Turnierareal (Spiellokal) ohne Erlaubnis der beiden Mannschaftsführer (Anhalt und Röttgers) verlassen unm ein Telefongespräch (ca. 15 Minuten) zu führen. Dafür verwendete er sein mitgeführtes Handy.
Gem. 12.5 der Fide - Schachregeln ist es dem Spieler, der am Zug ist, nicht gestattet, den Turniersaal ohne Erlaubnis des Schiedsrichters zu verlassen. Ebenso ist nach 12.5 Fide den Spielern nicht gestattet, das Turnierareal ohne Erlaubnis der Schiedsrichter zu verlassen. Außerdem ist das Mitbringen von Mobiltelefonen in das Turnierareal streng verboten. (12.5 Fide)
Von Mobiltelefonen ist in 12.5 FIDE keine Rede (das aber nur am Rande, spielt im weiteren keine Rolle).
In dem Mannschaftskämpfen der Bezirksklasse SRW nehmen beide Mannschaftsführer gemeinsam die Rolle des Schiedsrichters ein.
Verstöße gegen 12.5 der Fide-Schachregeln werden gemäß Artikel 13.4 der Fide bestraft.
Richtig, aber nachfolgend wird aus 13.4 stillschweigend 13.4d.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Benutzung eines Handys während einer laufenden Partie, ein Verstoß gegen 6.1 in Verbindung mit 6.2 und 6.7 der BTO darstellt. Gemäß 6.2 der BTO (NRW) ist jeder Spieler angehalten, auch den Anschein eines Verstoßes gegen 6.1 BTO zu vermeiden.
Genau an dieser Stelle liegt der Hase im Pfeffer.
Jeder, der nur einigermaßen guten Willens ist, wird nach Würdigung der konkreten Umstände zu dem Schluss kommen müssen, dass ein Verstoß gegen 6.1 oder 6.2 eindeutig nicht vorliegt (auf dem Brett waren 3 bzw. 4 Züge ausgeführt bei einer Wald- und Wiesenstellung).
Der Turnierleiter aber macht sich die lächerliche, schäbige und unsportliche Argumentation des Antragsstellers zueigen.
Warum muss er das? Warum wird er dazu gezwungen? Warum kann er nicht anders? Warum ist das nicht sein Verschulden?
Oder anders gefragt: warum sollte ein Turnierleiter die simple Frage, ob 6.1 und/oder 6.2 maßgebend sind, nicht sachgerecht beantworten können?
(Im Vorwort der FIDE-Schachregeln wird als eine ihrer Voraussetzungen ausdrücklich ein 'gesundes Urteilsvermögen' des Schiedsrichters genannt.)
6.7 behandelt ausschließlich eine Ablenkung oder Störung des Gegners (z.B. durch die Benutzung eines Handys) im Turniersaal und ist somit nicht relevant.
Da somit mehrere Verstöße gegen die Regeln der Fide und der BTO vorliegen, wird die Partie für den Spieler Delbrügge gem. Artikel 12.8 Fide in Verbindung mit 13.4d Fide als Verlust gewertet.
Ich nehme an, dass es sich bei '12.8 Fide' um einen Tippfehler handelt.
Mal abgesehen davon, dass dem Monheimer Spieler tatsächlich nicht mehrere sondern nur ein Verstoß zum Vorwurf gemacht werden kann, ist dieser letzte Satz wirklich bemerkenswert:
'Da somit mehrere Verstöße vorliegen ... als Verlust gewertet.'
Aha! Noch genauer wär's sicher nicht gegangen!?
Mein Fazit:
Als einziger zu bestrafender Verstoß seitens des Monheimer Spielers kann das Verlassen des Turnierareals nach FIDE 12.5. angesehen werden.
Nach 12.7 kann eine Bestrafung nach 13.4 zu erfolgen, wobei nach Würdigung der Umstände 13.4d (Verlust der Partie) in keinster Weise zu rechtfertigen ist.
Noch eine kurze Würdigung des Verhaltens des Schlebuscher Spielers:
Außer einem Verstoß gegen 12.1 ist ihm ein Verstoß gegen 12.8 (vielleicht war ja der obige Lapsus ein Freud'scher Vertipper) vorzuwerfen, denn ich kann nicht erkennen, woher ein Spieler, bei Nichterreichbarkeit eines (entscheidungswilligen - die beiden Mannschaftsführer hatten sich in der Frage ja wohl gegenseitig blockiert) Schiedsrichters, das Recht ableiten will, die Partie nach einem Streitfall als beendet zu erklären.
Ein Verstoß nach 12.8 wird (in diesem Falle übrigens zwingend) mit Partieverlust bestraft.
Nachstehend die maßgeblichen (und unmaßgeblichen) Paragraphen für den besseren Überblick:
FIDE:
(aus dem Vorwort) Die Schachregeln setzen voraus, dass Schiedsrichter das notwendige Sachverständnis, gesundes Urteilsvermögen und absolute Objektivität besitzen. Eine allzu detaillierte Regelung könnte dem Schiedsrichter seine Entscheidungsfreiheit nehmen und ihn somit daran hindern, eine sportliche, logische und den speziellen Gegebenheiten angemessene Lösung zu finden.
12.5 Es ist den Spielern nicht gestattet, das Turnierareal ohne Erlaubnis des Schiedsrichters zu verlassen. Das Turnierareal ist begrenzt auf den Spielbereich, Toiletten, Die FIDE-Schachregeln Offizielle Übersetzung des DSB Verbreitung nur mit Genehmigung des DSB Verpflegungsbereiche und Nebenräume für Raucher, sowie auf weitere, vom Schiedsrichter bezeichnete Bereiche.
Dem Spieler, der am Zug ist, ist es nicht gestattet, den Spielbereich ohne Erlaubnis desSchiedsrichters zu verlassen.
12.7 Ein Verstoß gegen irgendeinen Teil der Artikel 12.1 bis 12.6 wird gemäß Artikel 13.4 bestraft.
12.8 Andauernde Weigerung eines Spielers, sich an die Schachregeln zu halten, wird mit Partieverlust bestraft. Die vom Gegner erzielte Punktzahl wird vom Schiedsrichter bestimmt.
13.4 Der Schiedsrichter kann eine oder mehrere der folgenden Strafen verhängen:
a) eine Verwarnung,
b) das Verlängern der Restbedenkzeit des Gegners,
c) das Verkürzen der Restbedenkzeit des zu bestrafenden Spielers,
d) den Verlust der Partie,
e) eine Kürzung der Punktzahl im Partieresultat der zu bestrafenden Partei,
f) eine Erhöhung der Punktzahl im Partieresultat des Gegners bis zu der dieser Partie
erreichbaren Höchstzahl,
g) den Ausschluss vom Turnier.
BTO:
6.1 Kein Spieler darf sich während des Spiels geschriebener oder gedruckter Aufzeichnungen oder sonstiger Hilfsmittel bedienen, seine Partie auf einem anderen Brett analysieren oder sich von Dritten beraten oder warnen lassen.
6.2 Jeder Spieler hat auch den Anschein eines Verstoßes gegen Artikel 6.1 zu vermeiden.
6.7 Es ist verboten, den Gegner, gleich auf welche Art, abzulenken oder zu stören. Im Turniersaal mitgeführte Telefone (Handys o.ä.) müssen abgeschaltet sein; ihre Benutzung ist untersagt.