SVG Königsspringer Leverkusen 1919

alles Schach hier oder was ....

Bezirksklasse Runde 2 - Ergebnisse am besten hier rein  Unten

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  • Ostertaler

    Es hat keiner behauptet, dass Telephonieren nur im Turniersaal verboten sei.


    NUR, die Regelpunkte, auf die Du dich berufst, befassen sich eben ausschließlich mit dem Telephonieren im Turniersaal.


    Sagt Dir mittelbare bzw. unmittelbare Relevanz etwas?



    Ist das entscheidend? Ich meine: Juristische Diskussionen sind ja ganz nett, lösen aber doch im Endeffekt das vorliegende Problem nicht, oder? Sie ändern doch höchstens was im Detail. Was mich viel mehr stört, ist die grundlegende Haltung, andere Spieler (aufgrund GERINGER Vergehen) vom Brett zu klagen.

  • Es hat keiner behauptet, dass Telephonieren nur im Turniersaal verboten sei.

    NUR, die Regelpunkte, auf die Du dich berufst, befassen sich eben ausschließlich mit dem Telephonieren im Turniersaal.

    Sagt Dir mittelbare bzw. unmittelbare Relevanz etwas?

  • Hallo,

    atemberaubend, daß das telefonieren nur im Turniersaal verboten ist. Ich les dies aus der Grundsatzentscheidung nicht raus. Wie sieht da die Meinung der anderen "anwesenden" aus.

    Gruß Roland 

  • Ostertaler

    Und wenn Dir das noch nicht genügt: genauso selbstverständlich wie ausschließlich von einer GEBRAUCHSGEMÄSSEN Benutzung des Handys die Rede sein kann, denn wenn er es Dir (mein Verständnis hätte er gehabt) an den Kopf geworfen hätte, wäre 6.7 BTO natürlich auch nicht maßgebend.

    Sorry, 6.7 BTO (zufälligerweise) schon, aber nicht BSA Nr. 52

  • @Roland

    Ich befürchte fast, Du hast aber auch gar nichts von dem verstanden, was ich geschrieben habe.

    Im Übrigen:
    Selbstverständlich ist in 6.7 BTO ausschließlich von der Benutzung des Handys IM TURNIERSAAL die Rede, genauso selbstverständlich wie etwa ausschließlich von einer Benutzung DURCH DEN SPIELER die Rede sein kann.

    Und wenn Dir das noch nicht genügt: genauso selbstverständlich wie ausschließlich von einer GEBRAUCHSGEMÄSSEN Benutzung des Handys die Rede sein kann, denn wenn er es Dir (mein Verständnis hätte er gehabt) an den Kopf geworfen hätte, wäre 6.7 BTO natürlich auch nicht maßgebend.


    Und lass' doch bitte Deine Nebelkerzen mit der 'Gutmütigkeit'.

    Der Fall ist derart klar, da spielt diese absolut keine Rolle.


    BTO
    6.7 Es ist verboten, den Gegner, gleich auf welche Art, abzulenken oder zu stören. Im Turniersaal mitgeführte Telefone (Handys o.ä.) müssen abgeschaltet sein; ihre Benutzung ist untersagt.

    Grundsatzentscheidungen des Bundesspielausschusses (BSA)
    Nr. 52 (21.10.2004)
    Der Verstoß eines Spielers gegen die BTO 6.7 zweiter Satz "Im Turniersaal mitgeführte Telefone (Handys, o.ä.) müssen ausgeschaltet sein; ihre Benutzung ist untersagt" führt grundsätzlich zum Partieverlust.


  • Hallo Querspringer,

    das ist tatsächlich mal ein Vorschlag. Du unterscheidest also nach Klassen. Ok das ist nachvollziehbar.

    Gruß Roland 

  • Nochmals, wenn alle gutmütig wären, hätte ich damit garkein Problem.

    Gruß Roland

    P.S. Das ist das letzte mal, daß ich auf eine Äußerung reagiere, ohne das ich weiß wer es geschrieben hat, ich finde es ist eine Unsitte  in so einer Diskussion anonym zu posten.


  • Hallo,

    Du schreibst es doch selber. Es wird nicht unterschieden, wo telefoniert wird. Sondern, daß das nutzen des Handys grundsätzlich zum Verlust führt. Unabhängig von  den Randbedingungen.

    Da ist kein Ermessensspielraum eines Schiedsrichters.

    Gruß Roland 

  • Anonymous

    Danke,


    genau das ist mein Problem, "nur weil ein Gegner gutmütiger ist".


    Genau dafür hätte ich gern Vorschläge.


    Gruß Roland


     


     



    Ist schon bemerkenswert, dass für den Regelfreund R. (Schachfreund ja offensichtlich nicht) Gutmütigkeit ein Problem ist.

  • @ Roland

    Mein Vorschlag wäre, dass Du Dich mal zu meinen Ausführungen äußerst, vor allem natürlich zum '2. Fall'. icon_wink  

  • Anonymous

    Danke,


    genau das ist mein Problem, "nur weil ein Gegner gutmütiger ist".


    Genau dafür hätte ich gern Vorschläge.


    Gruß Roland 



    Mein Vorschlag: In Zukunft gutmütiger sein! Smiley (Im vorliegenden Fall hattest Du - ich sag mal einfach "Du" - es doch selbst in der Hand!) Niemand hat Dich gewzungen, die Keule rauszuholen, oder?

  • Danke,

    genau das ist mein Problem, "nur weil ein Gegner gutmütiger ist".

    Genau dafür hätte ich gern Vorschläge.

    Gruß Roland

     

     


  • AnonymousEs muss klare Regeln geben, die dann auch ebenso klar vollzogen werden sollten. Es kann nicht sein, dass der Eine für sein Handyklingeln bestraft wird und der andere nicht, nur weil sein Gegner gutmütiger ist.


    Jawoll! Das muss sein in Deutschland!!

  • Naja, oberhalb der Bezirksliga sollte man das auch so hinbekommen, aber da degeneriert es immer weiter...Naja, manche brauchen auch zum Atmen ne Anleitung.
  • Es muss klare Regeln geben, die dann auch ebenso klar vollzogen werden sollten. Es kann nicht sein, dass der Eine für sein Handyklingeln bestraft wird und der andere nicht, nur weil sein Gegner gutmütiger ist.

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