Vielleicht sollte man sich einfach darauf einigen, dass sich der telefonierende SF in zweifacher Hinsicht ziemlich ungeschickt benommen hat.
- Er hat anscheinend ohne zu fragen oder zumindest Bescheid zu geben, das Turnierareal (Spielsaal, Toiletten und Raucherbereich) verlassen.
- Er hat des Weiteren ohne Angabe von Gründen sein Handy etwa 15 Minuten lang benutzt.
Dies sind 2 Dinge, die ich mir als Schiedsrichter nicht so ohne Weiteres gefallen lassen würde.
Wenn jemand zu mir kommt und fragt, ob er mal eben kurz zu Hause anrufen dürfe, wäre das OK.
Unter "kurz" verstehe ich max 2-3 Minuten. Eine Viertelstunde finde ich da auch schon etwas happig, wenn man vorher nicht klärt, dass es etwas länger dauern kann. Die meisten komplizierteren Dinge könnte man auch vor oder nach der Partie klären.
Bleibt zum Schluß noch die Frage der Bestrafung.
Aus meiner Sicht sollte zumindest eine kleine Strafe verhängt werden. Bei einer Ermahnung würde ich es nicht belassen, da ich es einfach ziemlich respektlos dem Gegner gegenüber finde, a) das Turnierareal zu verlassen und b) ca. 15 Minuten zu telefonieren. Die Partie als verloren zu werten, ist schon ziemlich hart, wenn auch regelkonform. Als Schiedsrichter hat man ja auch noch die Möglichkeit, Zeitstrafen zu verhängen. Ob man jetzt Bedenkzeit abzieht oder dem Gegner Zeit dazugibt ist natürlich die Frage.
In meinem letzten Mannschaftskampf war ich der Wettkampfleiter (=Schiedsrichter). Ein Spieler meiner Mannschaft hat teilweise die Züge nicht notiert. Und das geschah gerade in der Zeitnot seines Gegners. Eine Rekonstruktion im Falle eines nicht regelgerechten Zuges wäre also nicht möglich gewesen. Unser Spieler hatte noch etwa 1 Stunde auf der Uhr, sein Gegner weniger als 2 Minuten und noch 7 oder 8 Züge zu machen. Was also tun?
- eine Ermahnung ist keine Strafe
- ein Zeitabzug für unseren Mann ebensowenig
- bleibt aus meiner Sicht also nur dem Gegner 2 Minuten hinzuzugeben.
Natürlich gab es große Proteste aus meiner Mannschaft gegen meine Entscheidung, aber ich denke, dass Regeln dazu gemacht sind, eingehalten zu werden. Jeder Bezirk kann ja in seine Ausschreibung einzelne Regeln "außer Kraft" setzen, wenn dieses von der Mehrheit gewünscht wird.
Aus meiner Sicht war der Protest völlig regelkonform und Euer Turnierleiter hatte keine ander Wahl als die Partie für den Telefonmann als verloren zu werten, da ja keine Ausnahmen in der Ausschreibung vorgesehen sind.
Ob jetzt der Protest angebracht war, ist also die Frage:
Ich meine, dass der Protest durchaus angebracht war. Nur so kann sicherstellen, dass sich das Telefonieren und das Verlassen des Turnierareals Formen annimmt, die bestimmt keiner will.
Wie gesagt, wenn man telefonieren muss und den Gegner oder den Schiedsrichter fragt, hat in unseren Klassen bestimmt keiner etwas dagegen und jeder Protest bleibt von vornherein aus.